Promotionsreglement
1) Einstufungsverfahren
Zielsetzung
Ziel des Einstufungsverfahrens ist eine optimale Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu einer unserer Schulabteilungen entsprechend ihren Fähigkeiten und Kompetenzen.
Gespräch zwischen den Lehrkräften der Primarschule und der Sekundarschule
Im 2. Quartal findet zwischen den Lehrkräften der Mittel- und der Sekundarstufe ein Erfahrungs- und Informationsaustausch statt. Dabei werden die einstufenden Lehrkräfte über die Anforderungen der Sekundarstufe und das Einstufungsverfahren informiert. Zudem werden Erfahrungen bezüglich der Schülerinnen- und Schülerbeurteilung des laufenden 1. Sekundarschuljahres ausgetauscht.
An diesem Erfahrungs- und Informationsaustausch nehmen die Lehrkräfte der Mittelstufe, die Stammklassen- und Niveaulehrkräfte der Sekundarschule und eine Vertretung der Sekundarschulbehörde Weinfelden sowie der Primarschulbehörde Märstetten teil.
Trendmeldung
Bis zur Sportwoche reichen die Primarlehrkräfte eine klassenweise Trendmeldung der provisorischen Einstufung in die Stammklassen E und G zuhanden der Schulleitung ein. Diese kann so rechtzeitig schulorganisatorische Massnahmen in die Wege leiten.
Einstufung
Einstufung in die Stammklassen
G (Grundlegende Anforderungen) oder E (erweiterte Anforderungen)
Die Primarlehrkräfte nehmen die Einweisung in die Stammklassen G oder E vor, indem sie die Fächer Deutsch und Realien, aber auch Arbeitshaltung, Abstraktionsfähigkeit, Interessenlage, Lerntempo und Belastbarkeit der Schülerin oder des Schülers berücksichtigen.
Einstufung in die Mathematikniveaus
g (grundlegende Anforderungen), m (mittlere Anforderungen) und e (erweiterte Anforderungen).
Für diese Einstufung stützt sich die Primarlehrkraft auf ihre Feststellungen im Rechnen und in der Geometrie sowie auf ihre Beurteilung der logischen Denkfähigkeit des Schülers.
Einstufung in die Französischniveaus
g (grundlegende Anforderungen), m (mittlere Anforderungen) und e (erweiterte Anforderungen).
Für diese Einstufung stützt sich die Primarlehrkraft auf ihre Feststellungen im Fach Französisch sowie auf ihre Beurteilung der Sprachkompetenzen des Schülers.
Einstufung in die Englischniveaus
g (grundlegende Anforderungen), m (mittlere Anforderungen) und e (erweiterte Anforderungen).
Die definitive Einteilung erfolgt nach der zehnten Schulwoche des ersten Semesters durch die Sekundarschule. In den ersten zehn Wochen werden die Schüler durch geeignete Massnahmen durch die Niveaulehrkräfte abgeklärt und in die Niveaus zugewiesen.
Einstufungsbogen
Die Zuteilung erfolgt bis zu den Frühlingsferien mittels Einstufungsbogen. Dieser enthält neben der Leistungs- und ganzheitlichen Beurteilung der Schülerin oder des Schülers auch einen Hinweise bezgl. Auffälligkeiten und auf allfällig bisher angeordnete heilpädagogische Begleitung oder andere Stützmassnahmen und ist mit einer Beurteilung der abgebenden Lehrkraft versehen. Der Einstufungsbogen wird von der Primarlehrkraft ausgefüllt, mit den Erziehungsberechtigten besprochen, von diesen unterzeichnet und an das SZ Weitsicht weitergeleitet. Ein klassenweiser Zusammenzug der Einstufungen in Stammklassen und Niveaus wird der Behörde zugestellt.
Kantonale koordinierte Aufnahmeprüfung
Falls die Erziehungsberechtigten mit der Einstufung der Primarlehrkraft in die Stammklasse, in das Mathematikniveau oder in das Französischniveau nicht einverstanden sind und im weiteren Gespräch keine Einigung erzielt wird, kann sich die Schülerin oder der Schüler mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur kantonal koordinierten Aufnahmeprüfung anmelden. Die koordinierte Aufnahmeprüfung umfasst die Module Deutsch / Allgemeinwisssen, Mathematik und Französisch.
Für die Zuteilung zur Stammklasse absolviert sie/er das Modul Deutsch / Allgemeinwissen, für jene ins Mathematikniveau das Modul Mathematik, für die Zuteilung in Französischniveau das Modul Französisch.
Entscheid
Aufgrund der Prüfungsergebnisse beschliesst die Schulleitung über die Zuteilung in die Stammklasse und/oder Niveaugruppe. Der Entscheid wird den Erziehungsberechtigten schriftlich und mit Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt.
Durchlässigkeit
Die Zuteilung in die Stammklassen und in die Niveaus gilt jeweils bis Semesterende. Im allseitigen Einverständnis von Lehrkraft, Erziehungsberechtigten und Schülerin/Schüler können zwischenzeitliche Umstufungen vorgenommen werden (Siehe auch Umstufungsverfahren).
Märstetten/Weinfelden, 10. November 2006
rev. 2. Juli 2007 Sekundarschulbehörde Weinfelden
2) Umstufungsverfahren
Zielsetzung
Ziel des Umstufungsverfahrens ist die Durchlässigkeit zwischen den Niveaus und zwischen den Stammklassen entsprechend der schulischen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern.
Umstufung
Grundlage für Umstufungen ist die Beurteilung durch die Lehrerinnen und Lehrer. Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht in einem höheren Niveau zu folgen vermögen, können aufgestuft werden, solche, die dem Unterricht in ihrem Lernniveau nicht zu folgen vermögen, werden abgestuft.
Zeitpunkt
Umstufungen erfolgen auf Semesterende. Zwischenzeitliche Umstufungen sind aber im allseitigen Einverständnis von Lehrerin/Lehrer, Erziehungsberechtigten und Schülerin/Schüler jederzeit möglich.
Kriterien
Die Beurteilung ist ganzheitlich und umfasst das Lern- und Arbeitsverhalten sowie das Sozialverhalten.
Die Noten in Deutsch und Realien werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. Zum Verbleib muss der Notendurchschnitt 4.0 betragen. Im anderen Fall erfolgt eine direkte Umstufung.
Zum Wechsel in die Stammklasse E resp. in ein nächsthöheres Niveau muss der Notendurchschnitt in den entsprechenden Fächern in der Regel 5.3 betragen. Ins Zeugnis wird die Note der zuletzt besuchten Stammklasse eingetragen.
Antrag
Ein Antrag auf Umstufung kann von den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten oder den Lehrerinnen und Lehrern gestellt werden.
Klassenrepetition
Bei Vorliegen besonderer Umstände ist die Repetition einer Klasse möglich. (Siehe Richtlinien für die Repetition eines Sekundarschuljahres).
Umstufungskonvent
Der Antrag auf Umstufung wird vom Konvent beurteilt. Jede Lehrkraft, welche die Schülerin/den Schüler unterrichtet, gibt ihre Stellungnahme ab. Der Beschluss des Konvents wird den Erziehungsberechtigten mitgeteilt. Eine allfällige Umstufung wird im Zeugnis eingetragen.
Einsprache / Rekursinstanz
Eltern, welche mit dem Entscheid der Umstufung nicht einverstanden sind, können innerhalb von fünf Tagen einen Antrag an den Schulleiter stellen.
Weinfelden/Märstetten, 10. November 2006
rev. 2.Juli 2007 Sekundarschulbehörde Weinfelden
