Schul-ABC
Absenzen
Kontaktperson für Absenzen ist die Klassenlehrkraft. Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen vor 07.15 Uhr (am Nachmittag vor 13.25 Uhr) von ihren Eltern telefonisch abgemeldet werden (071 657 17 73) (siehe auch «Urlaub»).
Ausweiskarte
Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulgemeinde Weinfelden erhalten zu Beginn des Schuljahres eine Ausweiskarte. Diese Karte berechtigt zum freien Eintritt ins Schwimmbad Weinfelden von Montag bis Freitag und zum Bezug einer verbilligten Kindersaisonkarte sowie zum freien Eintritt in die Kunsteisbahn während den Sportferien. Verlorene Karten werden nicht ersetzt.
Arzt-/Zahnarztbesuche
Grundsätzlich sollen Arzt- und Zahnarztbesuche ausserhalb der Schulzeit stattfinden. Wenn Arzt- und Zahnarztbesuche nicht ausserhalb der Schulzeit stattfinden können, muss ein Urlaubsgesuch ausgefüllt werden. Bei Unfällen während der Schulzeit steht es den Schülerinnen und Schülern frei, den Arzt ihrer Wahl zu besuchen. Sie sind nicht durch die Schule versichert. (siehe auch «Unfälle»).
Beratungsstellen
Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern offen stehen:
- Fachstelle für Suchtberatung und Prävention «perspektive» (071 677 11 88)
- Berufsberatung in Frauenfeld (052 724 13 81)
- Familienberatung in Weinfelden (071 622 55 05)
- Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst in Weinfelden (071 686 47 00)
Der Inhalt des Berufswahlunterrichts wird an einem Elternabend im ersten Quartal der 2. Klasse bekannt gegeben. An diesem Elternabend wird auch über weitere Angebote im Zusammenhang mit der Berufswahl (Schnupperlehren, weiterführende Schulen etc.) informiert. (siehe auch «Schnupperlehren» und «weiterführende Schulen»).
Bibliothek
Die Bibliothek befindet sich im ersten Stock des Sekundarschulzentrums Weitsicht. Schülerinnen und Schüler können dort während den Öffnungszeiten und während einigen Deutschstunden Bücher ausleihen.
Computer
Im Lernraum im Erdgeschoss stehen den Schülerinnen und Schülern auch ausserhalb der Schulstunden mehrere Computer zur Verfügung. Weiter haben die Schülerinnen und Schüler am Mittwochnachmittag während den Lernwerkstattstunden die Möglichkeit, die Computer zu nutzen (siehe auch «Lernwerkstatt»). Die Schülerinnen und Schüler unterschreiben eine Vereinbarung, die die Nutzungsbedingungen der Computeranlage regelt. Die Eltern unterschreiben diese Vereinbarung im Sinne einer Kenntnisnahme ebenfalls (siehe auch «Vereinbarung für die Computer-Benützung» auf Seite 16).
Eintritt in die Sekundarschule
Die Schülerinnen und Schüler werden durch die abgebende Lehrperson in die Stammklassen E oder G empfohlen (Deutsch und Realien). In den Fächern Mathematik und Französisch erfolgt die Einteilung in die Niveaus g (Grundanforderungen), m (mittlere Anforderungen) oder e (erweiterte Anforderungen) auf Empfehlung der abgebenden Lehrperson. Im Fach Englisch wird die Einteilung nach einer Evaluationsphase nach den Herbstferien vorgenommen.
Elternkontakte
Der Kontakt zu den Eltern ist den Lehrpersonen des SZ Weitsicht wichtig. Sie organisieren zu diesem Zweck Elternabende, Einzelgespräche, Besuchstage und verschiedene Anlässe.
Haftpflicht
Es besteht keine Haftpflichtversicherung durch die Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko.
Hausordnung
Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Schulareal sowie bei allen Schulaktivitäten auch ausserhalb (Schulreisen, Klassenlager, Sportveranstaltungen etc.).
Homepage
Wir werden auf der Homepage auch Bilder veröffentlichen, auf denen Schüler/innen abgebildet sind. Meistens werden von uns Gruppenbilder, gelegentlich aber auch Schnappschüsse von Einzelpersonen publiziert. Namen von Schülerinnen und Schülern und andere Personalien werden aber grundsätzlich nicht veröffentlicht. Sollten Sie den Wunsch haben, dass ein spezielles Bild von der Webseite gelöscht wird, nehmen Sie bitte mit der Schulleitung Kontakt auf, und die Löschung wird unverzüglich veranlasst. Ohne Gegenbericht gehen wir davon aus, dass die Erziehungsberechtigten mit der Publizierung von Fotos in der oben erwähnten Art einverstanden sind.
Klassenlager/Schulreise
Gemäss Sonderwochenkonzept finden während der Sekundarschulzeit drei Klassenlager statt. Es besteht keine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler dispensieren zu lassen. Bei ungenügendem Verhalten müssen die Eltern ihr Kind nach Hause holen. Die Lehrkräfte entscheiden, welche Schülerinnen und Schüler sie ins Lager mitnehmen. Schülerinnen und Schüler welche nicht ins Lager dürfen, besuchen während dieser Woche den Unterricht mit einer andern Klasse bzw. werden zu Spezialaufgaben verpflichtet. Der Elternbeitrag für ein Sommerlager beträgt pro Schüler Fr. 120.–, für das Schneesportlager ist der Elternbeitrag Fr. 150.–.
Krankheit (siehe «Absenzen»)
Lernwerkstatt
Die Lernwerkstatt steht allen Schülerinnen und Schülern des SZ Weitsicht am Mittwochnachmittag von 13.30 Uhr bis 15.05 Uhr offen. Der Besuch ist grundsätzlich freiwillig und wird von zwei Lehrpersonen sowie der Schulischen Heilpädagogin betreut. Während den Lern-werkstattstunden können sich Schülerinnen und Schüler auf weiterführende Schulen oder andere Prüfungen vorbereiten und Hausaufgaben erledigen. Insbesondere besteht in der Lernwerkstatt auch die Möglichkeit, Stofflücken nach einem Niveauwechsel zu füllen. Die Computeranlage steht während diesen Stunden zur Verfügung (siehe auch «Computer»).
Materialabgabe an Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule persönliches Material sowie Schulbücher. Sie sind in der Folge dafür verantwortlich, Ergänzungen müssen selber getätigt werden. Beschädigtes Material muss bezahlt werden.
Mobiltelefon
Mobiltelefone sind grundsätzlich auszuschalten. Bei Zuwiderhandeln kann das Mobiltelefon für eine Woche eingezogen werden. Den Gebrauch während Sonderwochen und anderen Schulaktivitäten regelt die Klassenlehrperson. Die Schule lehnt jede Haftung für Verlust oder Reparaturen ab.
Noten
Die Schülerinnen und Schüler führen im Kontaktheft eine persönliche Notenkontrolle. Hier werden alle Noten eingetragen. Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie davon Kenntnis genommen haben. Zusätzlich unterschreiben die Eltern alle Prüfungsoriginale.
Schnupperlehren/Schnuppertage
Nebst den offiziellen Schnupperwochen, die von der Schule begleitet werden, müssen Schnupperlehren in die Ferienzeit gelegt werden. In Ausnahmefällen kann in der 3. Klasse frühzeitig ein Urlaubsgesuch gestellt werden, sofern sich die Schülerin oder der Schüler persönlich auch in der Freizeit/Ferienzeit für die Berufsfindung engagiert. Das Nacharbeiten des Stoffes ist selbstverständlich. Über die offiziellen Schnupperwochen wird am Elternabend im 1. Quartal der 2. Klasse informiert (siehe auch «Berufswahl).
Schriftliche Verweise
Grobe Verstösse gegen die Hausordnung (z.B das Konsumieren von Suchtmitteln) und schwerwiegendes Fehlverhalten (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder Fälschen von Unterschriften) führen zu einem schriftlichen Verweis der Schulleitung, der mit einem Arbeitseinsatz verbunden ist. Wer einen zweiten Verweis erhält, wird vom folgenden Klassenlager ausgeschlossen.
Schülerausweis
Am Anfang der ersten Klasse wird den Schülerinnen und Schülern ein Schülerausweis abgegeben. Der Schülerausweis ist persönlich und muss mit einem Passfoto versehen sein. Für jedes weitere Schuljahr wird ein neuer Kleber auf den Ausweis aufgeklebt. Verloren gegangene oder beschädigte Schülerausweise werden für Fr. 5.– ersetzt.
Schülerparlament
Das Schülerparlament tagt während und ausserhalb der Schulzeit. Jede Klasse entsendet einen Vertreter. Der Schülerparlamentspräsident/die Schülerratspräsidentin wird am Ende des Schuljahres für das nächste Schuljahr an einer Schülervollversammlung gewählt. Das Schülerparlament wird von einer Lehrperson betreut.
Schulzahnpflege
Pro Schuljahr ist eine schulzahnärztliche Untersuchung gratis. Die Schülerinnen und Schüler erhalten dafür einen Gutschein.
Sonderwochen
Die Sonderwochen finden viermal jährlich statt. Während den Sonderwochen wird jahrgangsweise an festgelegten Themen gearbeitet. Die genauen Termine können dem Jahresprogramm entnommen werden.
Umstufungen/Promotion
Das Umstufungsverfahren regelt den provisorischen oder definitiven Übertritt in das nächste Semester resp. in die höhere Klasse (siehe auch «Umstufungsverfahren»).
Unfälle
Unfälle während dem Schul- oder Sportunterricht bzw. auf Schulreisen und in Klassenlagern müssen sofort durch die Eltern ihrer privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, bei schulischen Aktivitäten den Krankenkassenausweis dabei zu haben. Es besteht keine Versicherung seitens der Schule.
Urlaub
Für vorhersehbare Schulabsenzen muss mindestens eine Woche im Voraus ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung eingereicht werden. Die Eltern erhalten einen schriftlichen Bescheid. Urlaubsgesuche, die der Ferienverlängerung dienen, werden nicht bewilligt. Gesuche um Freistellungen für Familienfeste können bewilligt werden. Gesuche für ausserordentliche Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur oder der Jugendarbeit können bewilligt werden, falls dabei ein persönliches Engagement des Schülers oder der Schülerin festgestellt werden kann und dies mit dem schulischen Einsatz zu vereinbaren ist. Für die Teilnahme an hohen, religiösen Feiertagen anderer Religionen können Absenzen bewilligt werden. Bewilligte Abwesenheiten für die Berufswahl gelten nicht als Absenz.
Velobenützung/Velohelm
Für gewisse Schulaktivitäten sind die Schülerinnen und Schüler auf ein verkehrstaugliches Velo angewiesen. Das Tragen eines Helms ist dabei obligatorisch.
Verlust oder Beschädigung des Kontaktheftes
Wer das Kontaktheft verliert, verunstaltet oder zerstört, muss sich im Schulhausekretariat gegen eine Gebühr von 20 Franken ein neues Kontaktheft besorgen.
Weiterführende Schulen
An einem Elternabend zu Beginn der 2. Klasse werden Eltern sowie Schülerinnen und Schüler über weiterführende Schulen informiert. Die Anmeldung an weiterführende Schulen sollte in Absprache mit der Klassenlehrkraft erfolgen. Die Eltern sind für die Anmeldung verantwortlich. Die Aufarbeitung und Repetition des Prüfungsstoffes liegt in der Verantwortung der Schülerin oder des Schülers.
Zeugnis
Die Klassenlehrkraft ist für das Zeugniswesen verantwortlich.
Znüni
Ein gesunder Znüni spendet dem Körper Energie und unterstützt die Konzentrationsfähigkeit. Weissmehl und Zucker schaden den Zähnen und lassen den Blutzuckerspiegel nach kurzer Zeit wieder zusammenfallen und Müdigkeit aufkommen.
