Schul-ABC

Absenzen

Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen für jeden Krankheitstag vor 07.15 Uhr (am Nachmittag vor 13.25 Uhr) von ihren Eltern via Escola gemeldet werden (siehe auch «Urlaub»).

Ausweiskarte Schwimmbad, Kunsteisbahn

Schülerinnen und Schüler der Sekundarschulgemeinde Weinfelden erhalten zu Beginn des Schuljahres eine Ausweiskarte. Diese Karte berechtigt zum freien Eintritt ins Schwimmbad Weinfelden von Montag bis Freitag und zum Bezug einer verbilligten Kindersaisonkarte sowie zum freien Eintritt in die Kunsteisbahn und das Hallenbad während den Sportferien. Verlorene Karten werden nicht ersetzt.

Arzt-/Zahnarztbesuche

Grundsätzlich sollen Arzt- und Zahnarztbesuche ausserhalb der Schulzeit stattfinden. Wenn Arzt- und Zahnarztbesuche nicht ausserhalb der Schulzeit stattfinden können, muss frühzeitig ein Absenz-Antrag via Escola gestellt werden (siehe auch «Urlaub»).  Bei Unfällen während der Schulzeit steht es den Schülerinnen und Schülern frei, den Arzt ihrer Wahl zu besuchen. Sie sind nicht durch die Schule versichert (siehe auch «Unfälle»).

Beratungsstellen

Es gibt verschiedene Beratungsstellen, die den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern offen stehen:

  • Fachstelle für Suchtberatung und Prävention «perspektive» (071 626 02 02) (Link)
  • Berufsberatung in Frauenfeld (058 345 59 55) (Link)
  • Fachstelle für Familienberatung «perspektive» (071 626 02 02) (Link)
  • Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst in Weinfelden (071 686 47 00) (Link)

Berufswahl

Über den Inhalt des Berufswahlunterrichts wird an einem Elternabend im ersten Quartal der 2. Klasse informiert. An diesem Elternabend wird auch über weitere Angebote im Zusammenhang mit der Berufswahl (Schnupperlehren, weiterführende Schulen etc.) informiert (siehe auch «Schnupperlehren» und «weiterführende Schulen»).

Bibliothek

Die Bibliothek befindet sich im zweiten Stock des Sekundarschulzentrums Weitsicht. Schülerinnen und Schüler können Bücher ausleihen.

Computer

Allen Schülerinnen und Schülern des SZ Weitsicht steht im Unterricht ein mobiler Computer zur Verfügung. Dieser darf nur für schulische Zwecke verwendet werden. Der Zugriff auf das Internet wird automatisch protokolliert und kann im Bedarfsfalle ausgewertet werden. Ausdrücklich verboten ist der Zugriff auf Soziale Netzwerke und Seiten mit pornografischem, rechtsradikalem, rassistischem, Menschen verachtendem oder anderweitig zweifelhaftem Inhalt. Sollten Beschädigungen, Störungen oder andere Mängel an den Geräten festgestellt werden, sind diese unverzüglich zu melden.

Denkpause …

… oder wie wir mit Unterrichtsstörungen umgehen. Unser Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Dennoch kommt es vor, dass einzelne Schülerinnen und Schüler den Unterricht so sehr stören, dass sie im Unterricht nicht mehr tragbar sind. Wenn Schülerinnen und Schüler den Unterricht nach einer Ermahnung übermässig stören, werden sie in die «Denkpause» geschickt. Dort bekommen sie den Auftrag, ihr Verhalten zu reflektieren und einen Plan zu skizzieren, was getan werden muss, dass sie wieder am Unterricht teilnehmen können. Dabei können sie die Hilfe einer Lehrperson in Anspruch nehmen.

Elternkontakte

Der Kontakt zu den Eltern ist den Lehrpersonen des SZ Weitsicht wichtig. Sie organisieren zu diesem Zweck Elternabende, Einzelgespräche, Besuchstage und verschiedene Anlässe.

Haftpflicht

Es besteht keine Haftpflichtversicherung vonseiten Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko.

Hausordnung

Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Schulareal sowie bei allen Schulaktivitäten auch ausserhalb (Schulreisen, Schullager, Sportveranstaltungen etc.).

Homepage (www.sekweinfelden.ch oder www.szweitsicht.ch)

Auf der Homepage finden Sie die wichtigsten Informationen zu unserer Schule und zum Schulbetrieb. Ebenfalls informieren wir über verschiedene Aktivitäten an unserer Schule. Wir werden auf der Homepage auch Bilder veröffentlichen, auf denen Schülerinnen und Schüler abgebildet sind. Meistens werden Gruppenbilder, gelegentlich aber auch Schnappschüsse von Einzelpersonen publiziert. Namen von Schülerinnen und Schülern und andere Personalien werden aber grundsätzlich nicht veröffentlicht. Sollten Sie den Wunsch haben, dass ein spezielles Bild von der Webseite gelöscht wird, nehmen Sie bitte mit der Schulleitung Kontakt auf und die Löschung wird unverzüglich veranlasst. Ohne Gegenbericht gehen wir davon aus, dass die Erziehungsberechtigten mit der Publizierung von Fotos in der oben erwähnten Art einverstanden sind.

Jokertage

Jokertage sind bewilligte Absenzen, die nicht begründet werden müssen und werden im Zeugnis als entschuldigte Absenzen eingetragen. Das Übertragen von Jokertagen auf das folgende Schuljahr ist nicht möglich. Es können zwei Kalendertage als Jokertage pro Schuljahr bezogen werden. Schulzentren können Sperrdaten für Jokertage erlassen. Diese werden in der Jahresplanung angekündigt. (siehe auch «Urlaub»).

Krankheit (siehe «Absenzen»)

Lernraum

Der Lernraum befindet sich gleich beim Eingang des Sekundarschulhauses. Hier können Schülerinnen und Schüler während Zwischenlektionen oder vor und nach dem Unterricht Hausaufgaben erledigen. Zum Teil werden auch Schülergruppen dort unterrichtet. Öffnungszeiten:

  • Vormittag: an allen Wochentagen von 07.20 Uhr bis 11.45 Uhr
  • Nachmittag: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 13.30 Uhr bis 16.05 Uhr, Mittwoch: 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Für Schülerinnen und Schüler, die vor 7.20 Uhr am Morgen etwas erledigen müssen, ist der Lernraum von 6.30 Uhr bis 7.15 Uhr jeweils dienstags, mittwochs und freitags ebenfalls geöffnet.

Materialabgabe an Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule persönliches Material sowie Schulbücher. Sie sind in der Folge dafür verantwortlich, Ergänzungen müssen selber getätigt werden. Beschädigtes oder verloren gegangenes Material muss bezahlt werden.

Mobiltelefon

Der Gebrauch von Mobiltelefonen ist Schülerinnen und Schülern auf dem ganzen Schulareal vor, während und nach dem Unterricht verboten. Mobiltelefone sind in der Schule grundsätzlich auszuschalten. Bei Zuwiderhandeln kann das Mobiltelefon eingezogen und es können Sanktionen ausgesprochen werden. Während des Unterrichts und der Pausen wird das Mobiltelefon im Gerätespind versorgt. Den Gebrauch während Sonderwochen und anderen Schulaktivitäten regeln die zuständigen Lehrpersonen. Die Schule lehnt jede Haftung für Verlust oder Reparaturen ab.

Noten

Es ist Sache der Schülerinnen und Schüler, eine persönliche Notenkontrolle zu führen. Die Eltern unterschreiben alle Prüfungsoriginale.

Pausenkiosk

Für die Pausenverpflegung führt die Schüler-AG einen Pausenkiosk beim Eingang des Schulhauses. Wir achten darauf, dass das Sortiment bezüglich sinnvoller Pausenverpflegung ausgewogen ist.

Schnupperlehren/Schnuppertage

Neben den offiziellen Schnupperwochen, die von der Schule begleitet werden, müssen Schnupperlehren möglichst in die Ferienzeit gelegt werden. In Ausnahmefällen kann frühzeitig ein Urlaubsgesuch gestellt werden, sofern sich die Schülerin oder der Schüler persönlich auch in der Freizeit/Ferienzeit für die Berufsfindung engagiert. Schnupperlehren werden im Zeugnis nicht als Absenz eingetragen. Das Nacharbeiten des Stoffes ist selbstverständlich. Über die offiziellen Schnupperwochen wird am Elternabend im 1. Quartal der 2. Klasse informiert (siehe auch «Berufswahl»).

Schullager/Schulreise

Während der Sekundarschulzeit finden obligatorische und ein freiwilliges Schullager statt (Sonderwoche III, Schneesportlager). Es besteht keine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler von obligatorischen Schullagern dispensieren zu lassen. Bei ungenügendem Verhalten müssen die Eltern ihr Kind nach Hause holen. Die Lehrpersonen entscheiden, welche Schülerinnen und Schüler sie ins Lager mitnehmen. Schülerinnen und Schüler, welche nicht ins Lager dürfen, besuchen während dieser Woche den Unterricht mit einer anderen Klasse bzw. werden zu Spezialaufgaben verpflichtet. Der Elternbeitrag für obligatorische Schullager beträgt pro Schüler / Schülerin Fr. 100.—, für freiwillige Schullager Fr. 200.—.

Schriftliche Verwarnung

Grobe Verstösse gegen die Hausordnung (z.B. Konsum von Suchtmitteln, unerlaubtes Verlassen des Schulareals) und schwerwiegendes Fehlverhalten (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht, Fälschen von Unterschriften, ungebührliches Verhalten gegenüber Lehrpersonen, Gewaltanwendung) führen zu einer schriftlichen Verwarnung durch die Schulleitung, die mit einem Arbeitseinsatz verbunden ist. Wer eine zweite Verwarnung erhält, wird vom folgenden obligatorischen Schullager ausgeschlossen.

Schüler-AG

Die Schüler-AG tagt während und ausserhalb der Schulzeit. Jede Klasse entsendet eine Vertretung. Der Schüler-AG-Präsident / die Schüler-AG-Präsidentin wird am Ende des Schuljahres für das nächste Schuljahr an einer Schülervollversammlung gewählt. Das Schüler-AG wird vom Schulischen Sozialarbeiter betreut.

Schulärztliche und schulzahnärztliche Betreuung

Der schulärztliche und schulzahnärztliche Dienst dient dem Erhalt und der Förderung der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler. Die schulärztliche Untersuchung in der Sekundarschule erfolgt in der 2. Klasse. Die schul-zahnärztliche Untersuchung findet in jedem Schuljahr statt. Beide Untersuchungen bietet die Schule kostenlos an. Die Erziehungsberechtigten können die Untersuchung bei einer Arzt- oder Zahnarztperson ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie die Kosten der Untersuchung selbst tragen. Wenn Untersuchungen bei einer Arzt- oder Zahnarztperson freier Wahl stattfinden soll, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, diese durchzuführen und bestätigen zu lassen. Die Durchführung der Untersuchung wird auf der Kontrollkarte festgehalten. Die Schule ist verpflichtet, zu kontrollieren, dass die Untersuchungen durchgeführt werden. Bei der schulärztlichen Untersuchung wird insbesondere Gewicht und Grösse gemessen sowie der Fernvisus und Impfstatus kontrolliert. Zudem umfasst sie in der 2. Klasse der Sekundarschule eine Kontrolle des Blutdrucks.  Schulzahnärztliche Untersuchungen umfassen die Erhebung extraoraler und intraoraler Befunde. Bei Durchbruch der ersten und der zweiten bleibenden Backenzähne wird im Rahmen der Untersuchung bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten Fluoridgelee aufgetragen. Bei Bedarf kann die Untersuchung mit Bissflügel-Röntgenaufnahmen ergänzt werden. Im Laufe der obligatorischen Schulzeit finanzieren die Schulgemeinden maximal zwei beidseitige Röntgenaufnahmen. Die Schularztperson resp. Schulzahnarztperson informiert die Erziehungsberechtigten mittels verschlossenem Couvert, wenn ein Bedarf an weiteren Abklärungen oder einer Behandlung besteht, sowie wenn schulrelevante Befunde erhoben wurden. Die Information der Schule über schulrelevante Befunde obliegt den Erziehungsberechtigten. Die Kontrollkarte ist sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust muss sie gegen eine Gebühr von Fr. 5.— ersetzt werden.

Schülerausweis

Es wird kein Schülerausweis ausgestellt. Die «Ausweiskarte Schwimmbad, Kunsteisbahn» übernimmt die Funktion des Schülerausweises. (s. auch «Ausweiskarte Schwimmbad, Kunsteisbahn»)

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht ist in den Sportunterricht integriert. Die Lehrperson für Bewegung und Sport informiert jeweils darüber, wann der Schwimmunterricht stattfindet. Insbesondere Mädchen müssen auf geeignete Schwimmbekleidung achten (einteiliges Badekleid oder Sportbikini mit fixierbarer Badehose).

Sonderwochen

Die Sonderwochen finden viermal jährlich statt. Während den Sonderwochen wird jahrgangsweise an festgelegten Themen gearbeitet. Die genauen Termine können dem Jahresprogramm entnommen werden.

Umstufungen/Promotion

Das Umstufungsverfahren regelt den Übertritt in das nächste Semester resp. in die höhere Klasse. Ziel des Umstufungsverfahrens ist die Durchlässigkeit zwischen den Niveaus und Typen der Sekundarschule entsprechend der schulischen und personalen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Die entsprechenden Reglemente stehen auf der Homepage des SZ Weitsicht (www.szweitsicht.ch) zum Download bereit.

Unfälle

Unfälle während dem Schul- oder Sportunterricht bzw. auf Schulreisen und in Schullagern müssen durch die Eltern ihrer privaten Krankenkasse oder Unfallversicherung gemeldet werden. Es wird empfohlen, bei schulischen Aktivitäten den Krankenkassenausweis dabei zu haben. Es besteht keine Versicherung seitens der Schule.

Urlaub

Für vorhersehbare Schulabsenzen muss mindestens eine Woche im Voraus ein Absenzantrag über die Escola-App eingereicht werden. Die Eltern erhalten einen schriftlichen Bescheid. Folgende Schulabsenzen können bewilligt werden: Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen; Ausserordentliche Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur oder Jugendarbeit, falls dabei ein persönliches Engagement des Schülers / der Schülerin festgestellt werden kann und dies mit dem schulischen Einsatz vereinbar ist; hohe religiöse Feiertage und Jokertage (siehe auch «Jokertage»).

Velobenützung/Velohelm

Für gewisse Schulaktivitäten sind die Schülerinnen und Schüler auf ein verkehrstaugliches Velo angewiesen. Das Tragen eines Helms ist dabei obligatorisch.

Weiterführende Schulen

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler informieren sich eigenverantwortlich über weiterführende Schulen. Die weiterführenden Schulen bieten dafür Informationsanlässe an. Die Anmeldung an weiterführende Schulen sollte in Absprache mit der Klassenlehrperson erfolgen. Die Eltern sind für die Anmeldung verantwortlich. Die Aufarbeitung und Repetition des Prüfungsstoffes liegt in der Verantwortung der Schülerin oder des Schülers. Zusätzlich wird ein Wahlfach für die Vorbereitung auf weiterführende Schulen angeboten.

Zeugnis

Die Klassenlehrperson ist für das Zeugniswesen verantwortlich.

Znüni

Ein gesunder Znüni spendet dem Körper Energie und unterstützt die Konzentrationsfähigkeit. Weissmehl und Zucker schaden den Zähnen und lassen den Blutzuckerspiegel nach kurzer Zeit wieder zusammenfallen und Müdigkeit aufkommen.  

SZ Weitsicht Märstetten, 5. Oktober 2023