Promotionsreglement

Das Promotionsreglement enthält die beiden Bereiche Einstufungsverfahren und Umstufungsverfahren. Das Einstufungsverfahren beschreibt das Verfahren, wie Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschule eingestuft werden. Während der Sekundarschule ist es möglich, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und der gesamtheitlichen Beurteilung umgestuft werden. Das Vorgehen dazu beschreibt das Umstufungsverfahren.

Im Zuge der Einführung des Lehrplans Volksschule Thurgau gab es auch Anpassungen bezüglich der Beurteilung. Einerseits wurden Fächer und Fachgruppen umbenannt, andererseits gibt es Veränderungen bezüglich Differenzierung. Dazu zwei Beispiele: Im neuen Zeugnis gibt es den Fächerbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft». Früher wurden die Fächer in diesem Bereich im Fachbereich «Realien» zusammengefasst. In den Sprachfächern wird die Leistung mit einer einzigen Note ausgewiesen. Früher wurde zwischen den Bereichen «mündlich» und «schriftlich» unterschieden.

Aufgrund dieser Veränderungen mussten am Promotionsreglement Änderungen vorgenommen werden. Das neue Promotionsreglement gilt in diesem Schuljahr nur für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen. Dies ist so, weil in der Sekundarschule der Lehrplan einlaufend eingeführt wird.

Die beiden Reglemente wurden von der Schulbehörde am 27. September verabschiedet. Allerdings gab es von Seiten Kanton kurz vor den Herbstferien eine neue Weisung: Ursprünglich war vorgesehen, dass die Leistungen in Mathematik mit einer einzigen Note ausgewiesen werden. Früher gab es eine Unterscheidung zwischen den Bereichen «Geometrie» und «Arithmetik / Algebra». Die neue Weisung sieht vor, dass die Leistungen im Fach Mathematik weiterhin mit zwei Noten ausgewiesen werden sollen. Deshalb gilt das Reglement, das nachfolgend heruntergeladen werden kann, im Moment noch als provisorisch, da die Schulbehörde die neuste Änderung noch nicht verabschiedet hat. Im provisorischen Reglement wurde die Regelung von früher aufgenommen.